Bewerbungsgespräch während der Arbeitszeit: Was ist erlaubt?

Hände tippen am Laptop während eine Uhrzeit zu sehen ist

Eine Einladung zu einem Vorstellungsgespräch ist für Jobsuchende immer ein Grund zur Freude. Doch wer sich in einem Beschäftigungsverhältnis befindet, sieht sich oft mit logistischen Herausforderungen konfrontiert. Was tun, wenn der vom potenziellen neuen Arbeitgeber vorgeschlagene Termin zum Jobinterview in die reguläre Arbeitszeit fällt? Wie verhält es sich mit internen Bewerbungsgesprächen? Wir klären auf, was erlaubt ist und was nicht.

Bewerbungsgespräch während der Arbeitszeit wahrnehmen

...in einem festen Beschäftigungsverhältnis

Eine wichtige Sache vorweg: Wenn Sie sich in einem festen Beschäftigungsverhältnis befinden, dürfen Sie sich selbstverständlich nach einer neuen Stelle umsehen und außerhalb der Arbeitszeit Ihren Marktwert testen. Sollte Ihr Arbeitgeber dies herausbekommen, rechtfertigt das keine Kündigung. Gleichwohl sollten Sie bei der Jobsuche diskret vorgehen. Grundsätzlich gilt: Bewahren Sie Stillschweigen über Interna Ihres derzeitigen Arbeitgebers und berücksichtigen Sie eventuelle Wettbewerbsverbote. Ein Blick in Ihren Arbeitsvertrag gibt Aufschluss. Bisweilen kann es hilfreich sein, das Bewerbungsschreiben mit einem sogenannten Sperrvermerk zu versehen. Darin weisen Sie auf Ihr festes Beschäftigungsverhältnis hin und bitten um vertrauliche Behandlung.

Steht ein Bewerbungsgespräch während der Arbeitszeit an, sollten Sie sich gegenüber Ihrem aktuellen Arbeitgeber und auch gegenüber Kollegen ebenfalls bedeckt halten – alles andere könnte Ihnen als Illoyalität ausgelegt werden. Ein Recht auf Freistellung für ein Bewerbungsgespräch während der Arbeitszeit gibt es für Angestellte in ungekündigter Anstellung übrigens nicht. Vielmehr fällt das Vorantreiben der eigenen beruflichen Karriere in die Kategorie „Privatangelegenheit“, die außerhalb der Arbeitszeit zu erledigen ist. Achtung: Lassen Sie sich nicht dazu verleiten, dem Job unentschuldigt fernzubleiben – dies kann eine fristlose Kündigung, eine Anzeige oder Schadensersatzansprüche nach sich ziehen. Welche Möglichkeiten Sie stattdessen nutzen können, erfahren Sie hier.

...nach einer Kündigung

Hat Ihr Arbeitgeber Ihnen gegenüber eine Kündigung ausgesprochen, darf die Jobsuche – und damit auch das Bewerbungsgespräch – während der Arbeitszeit stattfinden. Das regelt das BGB im Paragraf 629. Was dort etwas sperrig mit „dem Arbeitnehmer ist eine angemessene Zeit zum Aufsuchen eines anderen Dienstverhältnisses“ beschrieben ist, bedeutet: Sie dürfen während Ihrer Kündigungsfrist, also auch, während Sie noch bei Ihrem aktuellen Arbeitgeber beschäftigt sind, Vorstellungsgespräche wahrnehmen. Das Unternehmen muss Ihnen dafür nach vorherigem schriftlichen Antrag Ihrerseits eine Freistellung gewähren. Ausnahme: Dringende betriebliche Gründe sprechen gegen eine Freistellung. Für den Antrag werden lediglich der Grund und die Dauer verlangt. Wo und auf welche Position Sie sich bewerben, dürfen Sie für sich behalten. Tipp: Beantragen Sie die Freistellung rechtzeitig bei Ihrem Arbeitgeber, sodass er sich um einen Ersatz für Sie kümmern kann.

Die Freistellung gilt in der Regel für Vorstellungsgespräche, Assessment Center, Besuche beim Jobcenter oder Termine mit Recruitern einer Personalvermittlung.  Ob Ihnen während der Freistellung Ihr Gehalt zusteht, kann nicht im Allgemeinen beantwortet werden. Zum einen kann es in Ihrem Arbeitsvertrag abweichende Vereinbarungen geben und zum anderen muss laut Paragraf 616 BGB eine „verhältnismäßig nicht erhebliche Zeit“ eingehalten werden.

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Das interne Bewerbungsgespräch während der Arbeitszeit: Wie ist die Rechtslage?

Ein Sonderfall beim Thema „Bewerbungsgespräch während der Arbeitszeit“ ist die interne Bewerbung. Sie liegt vor, wenn in Ihrem Unternehmen eine interessante Position ausgeschrieben ist, auf die Sie sich gerne bewerben möchten. Im Gegensatz zum externen Vorstellungsgespräch gilt das interne Jobinterview in der Regel als Arbeitszeit, ist jedoch mit dem Vorgesetzten abzustimmen. Somit ist eine Freistellung für die interne Bewerbung nicht erforderlich. Aus Gründen der Kollegialität sollten Sie jedoch Ihren Team- oder Abteilungsleiter über den Termin in Kenntnis setzen.

Welche Möglichkeiten gibt es, um ein Bewerbungsgespräch während der Arbeitszeit wahrzunehmen?

Wenn Sie sich in einem ungekündigten Arbeitsverhältnis befinden, sind Bewerbungen und die damit verbundenen Jobinterviews Ihre Privatangelegenheit. Damit Sie sich bei der Jobsuche im rechtlichen Rahmen bewegen, gibt es verschiedene Möglichkeiten:

Jobinterview in die Mittagspause legen

Die in der Juristensprache als "Ruhepausen" bezeichneten Mittagspausen bieten sich für Bewerbungsgespräche während der Arbeitszeit an. Der Rechtsprechung im Arbeitsrecht zufolge handelt es sich dabei um feststehende Unterbrechungen der Arbeit, die im Voraus feststehen und in denen Sie als Arbeitnehmer weder Arbeit zu leisten noch sich dafür bereitzuhalten haben. Das bedeutet: Wie Sie Ihre Mittagspause nutzen, bleibt Ihnen überlassen – zum Beispiel für ein Telefonat mit einem Recruiter, ein Online-Jobinterview oder ein persönliches Bewerbungsgespräch.

(Rest)Urlaub nehmen

Ist das Gespräch mit einem interessanten Arbeitgeber nur während Ihrer regulären Arbeitszeit möglich, bietet es sich an, einen Tag Urlaub einzureichen. Eventuell haben Sie sogar noch ein paar Urlaubstage oder sogar Resturlaub übrig, die Sie in Ihr berufliches Weiterkommen investieren können. In der Regel genügen ein bis zwei Tage für ein Vorstellungsgespräch. Tipp: Wenn Sie auf Stellensuche sind, sollten Sie dies bei der Urlaubsplanung berücksichtigen und ein paar Urlaubstage für Bewerbungsgespräche und im besten Fall auch für die Vertragsunterzeichnung in Reserve haben.

Sonderurlaub sollten Sie nicht in Anspruch nehmen. Selbst wenn Anspruch darauf besteht, würden Sie damit negative Signale an Ihre Führungskraft aussenden – für einen Sonderurlaub muss man meist einen Grund angeben.

Überstunden abbauen

In vielen Unternehmen gibt es die Regelung, dass geleistete Überstunden mit Freizeit ausgeglichen, also „abgefeiert“ werden dürfen. Trifft das auf Ihr Unternehmen zu? Dann sollten Sie die angefallenen Überstunden nutzen, um sich bei Ihren zukünftigen Arbeitgebern zu präsentieren. Diese Lösung bietet sich an, wenn Unternehmen ihre Kandidaten schon morgens oder am frühen Nachmittag einladen und Sie durch Überstunden z. B. bereits früher in den Feierabend gehen können.

Fazit: Bei Bewerbungsgesprächen während der Arbeitszeit den rechtlichen Rahmen einhalten

Jobinterviews während der regulären Arbeitszeit sind für festangestellte Arbeitnehmer eine besondere Herausforderung. Gleichwohl gibt es vielfältige Möglichkeiten, diese Termine innerhalb des arbeitsrechtlichen Rahmens wahrzunehmen und gleichzeitig Diskretion zu wahren. Angestellten, die von einer Kündigung betroffen sind, räumt der Gesetzgeber deutlich mehr Freiheiten ein, damit diese möglichst schnell wieder eine berufliche Perspektive erhalten.

Wichtig: Die oben genannten Karrieretipps dienen ausschließlich Informationszwecken und stellen keine Rechtsberatung dar. Sollten Sie rechtlichen Rat für ein individuelles Thema benötigen, kontaktieren Sie einen hierfür spezialisierten Anwalt.

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